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Ihre häufigsten Fragen, unsere Antworten

Sie möchten wissen, was Sie tun müssen, wenn Sie ihr Kind taufen lassen wollen, wenn sie heiraten oder Mitglied in der evangelischen Kirche werden wollen. Antworten auf diese und noch weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier...

Taufen

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kind – ob es nun gerade geboren wurde oder schon ein paar Jahre alt ist!
Die Geburt oder das Dasein eines Kindes überhaupt verdient eine Dank- oder Lebensfeier. Kirchlich gesehen gibt es dazu das Fest oder das Ritual der Taufe.

Es gab Zeiten, in denen niemand lange diskutierte, ob und wann ein Kind getauft werden sollte. Heute ist das anders. Da überlegen Eltern sehr genau, ob sie ihr Kind zur Taufe bringen.

Die Taufe ist aber vom Alter unabhängig. Kinder werden heutzutage meistens im 1. Lebensjahr getauft. Selbst über seine Taufe entscheiden kann ein Mensch in der Evangelischen Kirche ab 14 Jahren (Beginn der Religionsmündigkeit). Man kann sich auch als Erwachsener taufen lassen.

Die Taufe ist ein Lebensfest. Taufe heißt: Wir freuen uns, und das neue Leben soll gefeiert, geheiligt werden. Viele Eltern denken erstmals über die religiöse Dimension einer Geburt nach und entdecken das Geschenk eines neuen Menschen und empfinden tiefe Dankbarkeit.

Gleichzeitig wird Eltern mit der Geburt ihres Kindes oft auch bewusst, wie unsicher unsere menschliche Existenz ist.

Das weckt den Wunsch nach dem Segen und dem Schutz Gottes. Auch deshalb lassen viele Eltern ihre Kinder taufen. Denn die Taufe ist eine Segenshandlung, in der dem Täufling der Schutz Gottes zugesprochen wird.

Mit der Taufe wird das Kind/der Erwachsene in die Kirche aufgenommen. In den christlichen Kirchen ist es Tradition, dem Kind einen oder mehrere Paten an die Seite zu stellen.

Paten sind sie Wegbegleiter des Kindes: Da das Patenamt ein Amt der Kirche ist, müssen die Paten müssen Mitglieder in einer christlichen Kirche sein. Die Paten legen bei der Taufe das Versprechen ab, mitzuhelfen, dass ihr Patenkind im christlichen Glauben erzogen wird und es die christliche Gemeinde kennenlernt. (Alles zum Patenschein finden Sie weiter unten.)

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, oder selbst getauft werden möchten, dann nehmen Sie doch bitte Kontakt zu dem Pfarrer/der Pfarrerin Ihrer Gemeinde auf. Diese werden mit Ihnen eine Termin für die Taufe und das Taufgespräch vereinbaren. In dem Gespräch wird der Ablauf der Taufe besprochen und die Gestaltung der Feier gemeinsam überlegt.

Weitere Informationen unter www.ekhn.de/taufe

Patenschein

Wenn Sie Pate werden möchten, dann brauchen Sie einen Patenschein. Dies ist eine Bestätigung des für Sie zuständigen Pfarramtes, dass Sie Mitglied dieser Gemeinde sind. Den Patenschein erhalten Sie bei ihrem Gemeindebüro. Ein Anruf genügt - er wird Ihnen dann zugeschickt!

Hochzeit

Sie haben Ihren Partner/Ihre Partnerin fürs Leben gefunden und wollen heiraten – herzlichen Glückwunsch!

Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Sie sind also schon rechtmäßig verheiratet, wenn sie zur Kirche kommen.

‚Kirchlich heiraten‘ bedeutet, die Ehe, und all das, was in den nächsten Jahren kommen mag, unter den Segen Gottes zu stellen. Gott verspricht: Ich bin bei euch, helfe euch, gebe Mut und Trost. Fragt nach dem, was euch und den Menschen gut tut. Dann kann euer Leben gelingen.

Wenn Sie ‚kirchlich heiraten‘ wollen, dann sprechen Sie doch bitte den Pfarrer/die Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde an. Einen Überblick über alle evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Rüsselsheim finden Sie in der Rubrik Gemeinden.

Die Pfarrerin/der Pfarrer wird ein gemeinsames Gespräch vereinbaren, zum gegenseitigen Kennenlernen und um alles weitere besprechen (Termin, Ort, Ablauf etc.).

Weitere Informationen unter www.ekhn.de/trauung

Konfirmation

In der Konfirmation bestätigen die Jugendlichen ihre Taufe. Das Wort Konfirmation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Befestigung" oder "Bekräftigung". Denn die meisten Konfirmandinnen und Konfirmanden wurden als Kleinkinder getauft. Die Entscheidung haben ihre Eltern für sie getroffen. In der Konfirmation sollen sie diesen Schritt bewusst nachvollziehen. Durch das Mitsprechen des Glaubensbekenntnisses sagen die Konfirmanden zu ihrer eigenen Taufe "Ja" und werden zu mündigen Mitgliedern der Kirche.

Mit der Konfirmation ist die Zulassung zum Abendmahl verbunden. Außerdem kennzeichnet die Konfirmation den Übergang der Jugendlichen in die Welt der Erwachsenen. So fallen hier mehrere Aspekte zusammen: die Begleitung auf dem Weg ins Erwachsensein durch die Begegnung mit dem christlichen Glauben und der Segen Gottes für den weiteren Lebensweg.

Im Konfirmandenunterricht kann man andere Jugendliche kennenlernen, miteinander Spass haben, Fragen und Themen besprechen, die mit dem eigenen Leben und dem christlichen Glauben zu tun haben, und vieles andere.

Möchten darüber erfahren oder Ihr Kind anmelden – dann wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro.

Ehejubiläum

Gerne feiert ihre Pfarrerin/ihr Pfarrer mit Ihnen Ihr Ehejubiläum (Silberne, Goldene, Diamantene, Eiserne Hochzeit). Ihr Pfarrer/Ihre Pfarrerin besucht Sie gerne oder feiert mit Ihnen auch eine Andacht zu Hause oder einen Gottesdienst in der Kirche.

In der Regel schreiben wir alle Jubelpaare vier bis sechs Wochen vorher an. Aber manchmal kann es passieren, dass wir ein Datum übersehen oder nicht in unserer Datei haben.

Scheuen Sie sich bitte nicht, ihre Pfarrerin/ihren Pfarrer anzusprechen oder in ihrem Gemeindebüro anzurufen.

(Wieder)eintritt

Die Evangelische Kirche freut sich über Ihren Entschluss, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten!

a) Wenn Sie bereits Mitglied in einer Kirche waren, d.h. auch evangelisch oder katholisch getauft sind, dann wenden Sie sich bitte an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin Ihrer Wahl (es muss nicht der Gemeindepfarrer sein!). Dieser wird mit Ihnen dann ein Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen führen. Danach werden Sie - in der Regel nach einem Gottesdienst - in die Kirche aufgenommen.
Die Formalitäten (Einwohnermeldeamt und Finanzamt) erledigt die Kirche für Sie.

b) Wenn Sie bisher noch keiner Kirche angehörten und nicht getauft sind, dann sprechen Sie bitte den Pfarrer Ihrer Gemeinde an. Nach einem Gespräch (Informationen über Glauben und Kirche) findet ein Taufgottesdienst statt, in dem Sie getauft werden. Mit dieser Taufe sind Sie Mitglied der Ev. Kirche.

Weitere Informationen unter www.ekhn.de/eintreten

Tod, Tauer, Bestattung

In den schwersten Stunden im Leben, wenn man Abschied von einem nahen Angehörigen nehmen muss, tut eine seelsorgerliche Begleitung gut, um Trost zu bekommen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinden sind gerne bereit, Beistand zu geben und auch sterbende Menschen zu begleiten.

Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen nicht nur vor der schweren Aufgabe, Abschied zu nehmen. Sie müssen in kurzer Zeit viele Dinge entscheiden – und das in der Zeit, in der sie trauern.

Scheuen Sie sich daher nicht, sich vorher Gedanken zu machen und mit ihren Angehörigen zu sprechen: Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden? Welche Form der Bestattung soll es sein? Möchte ich eine kirchliche Beerdigung?

Auch die Frage, ob im Falle einer Einäscherung die Urne anonym beigesetzt werden soll, stellen sich Menschen immer häufiger. Bitte bedenken Sie, dass den Angehörigen später ein Ort fehlt, an den sie mit ihrer Trauer gehen können. Von vielen Angehörigen wird dies im Nachhinein bedauert.

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über all diese Fragen und nehmen Sie ruhig auch dabei die Hilfe eines Seelsorgers in Anspruch.

Im Falle eines Todes wird sich das beauftragte Bestattungsunternehmen mit dem Ortspfarrer in Verbindung setzen, wenn er nicht vorher durch die Angehörigen benachrichtigt wurde. In Absprache mit Ihnen wird der Bestatter dann einen Termin für die Trauerfeier und die Beisetzung vereinbaren. Alle weiteren organisatorischen Fragen können Sie an das Bestattungsunternehmen abgeben.

Muss man in der Kirche sein, um kirchlich bestattet zu werden?
Falls jemand aus der Kirche ausgetreten oder nie eingetreten ist, dann ist davon auszugehen, dass dieser Mensch damit auch nicht kirchlich beerdigt werden wollte. Dieser Wunsch ist zu respektieren und sollte auch nach dem Tod von den Angehörigen so akzeptiert werden – auch wenn das oft schwer fällt. Manchmal möchten Angehörige trotzdem eine kirchliche Bestattung – vielleicht, weil das für sie selber ganz selbstverständlich ist, oder sie sich sicher sind, dass der Verstorbene das auch so wollte.

Über dieses Anliegen suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Am besten noch zu Lebzeiten Ihres Angehörigen!

Bedenken Sie, dass ein Kirchenaustritt jederzeit durch einen Wiedereintritt rückgängig gemacht werden kann. Lebens- und Glaubenserfahrungen verändern sich im Lauf der Jahre!

Weitere Informationen unter www.ekhn.de/bestattung
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